Nichtregionale Mischungen
Hier bieten wir Ihnen weiterhin die bekannten Regelsaatgutmischungen 7 (RSM 7) und 8 (RSM 8), sowie verschiedene erfolgreiche, aber nicht regionale Saatgutmischungen für Sonderstandorte wie z.B. Deponien, Autobahn-Bankette und Flughafen-Flächen an.
Grundsätzliches zu den nichtregionalen RSM-Mischungen
Die RSM-Mischungen zielen als "Landschaftsrasen" in erster Linie auf sicherungstechnische Leistungen in der Ingenieurbiologie ab. Beigemischte, nicht gebietseigene Wildkräuter, dienen nicht der Aufwertung zur "Blumenwiese", sondern sollen die Ansaatsicherheit verbessern und u.a. die Bodenfestigung an rutschigen Hängen optimieren.
Die RSM 8.1 zur Entwicklung von Biotopflächen ist aufgrund fehlender Alternativen bisher dort zum Einsatz gekommen, wo der Landschaftsbau einen deutlich höheren Wildkräuteranteil zur "ökologischen Aufwertung" gefordert hat. Gegenüber der RSM 8.1 stellen nun unsere regionalen Saatgutmischungen eine deutliche Weiterentwicklung in naturschutzfachlicher Hinsicht dar und sollten - was die ökologische Bereicherung im Landschaftsbau betrifft - in den Planungen an die Stelle der RSM 8.1 treten.
Einschränkungen für den Einsatz der nichtregionalen RSM-Mischungen
Aufgrund der Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen ab dem Jahr 2020 in der freien Natur keine gebietsfremden Herkünfte mehr zum Einsatz kommen. Auf die Forderung nach der Erhaltung der Artenvielfalt in unserer Landschaft und auf die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir als Firma Saaten Zeller längst reagiert und stellen nach und nach unsere Angebotspalette um. Für Begrünungen in der freien Landschaft bzw. in der freien Natur empfehlen wir Ihnen bereits heute im Einsatzberich des Landschaftsbaus die Verwendung unserer Regiosaatgut-Mischungen.